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zum Thema Krebs
Palliativstationen (§ 37b SGB)
Was genau versteht man unter Palliativstationen?
Palliativstationen sind stationäre
Einrichtungen der Palliativmedizin, angegliedert an ein Krankenhaus.
Ihr Ziel
ist es, sowohl die körperlichen Beschwerden einer unheilbaren, fortgeschrittenen
Erkrankung als auch die damit verbundenen psychosozialen Probleme zu lindern.
Der Mensch soll so die Möglichkeit bekommen, den Rest seines Lebens in
bestmöglicher Lebensqualität zu verbringen.
Gibt es bestimmte Aufnahmekriterien?
Menschen, die an einer inkurablen,
weit fortgeschrittenen Erkrankung und unter Symptomen wie z. B. Schmerzen, Übelkeit
und Atemnot leiden und deshalb einer Krankenhausbehandlung bedürfen, können
in einer Palliativstation aufgenommen werden. Das Einverständnis des Patienten
ist erforderlich. Er kennt und billigt das Konzept der palliativen Pflege.
Vor Einweisung in eine
Palliativstation sind die Gründe, die für oder gegen eine Einweisung
sprechen, vom behandelnden Arzt abzuwägen.
Was spricht für bzw. gegen eine Einweisung?
- Für eine Einweisung sprechen folgende Faktoren:
- Starke Schmerzen oder andere schwerwiegende Symptome wie Atemnot oder Angst
- Nichtvorhandensein eines sozialen Umfelds
- Angehörige können die Pflege nicht übernehmen
- Wunsch nach medizinischer Betreuung
- Gegen eine Einwesung sprechen folgende Faktoren:
- Verlassen der vertrauten Umgebung
- Transport ist nicht möglich
- Hoffnungen können geweckt werden
Wie lange findet die Betreuung auf einer Palliativstation statt und wie geht es danach weiter?
Da der Aufenthalt in einer Palliativstation nur begrenzt erfolgen kann, ist schon frühzeitig zu überlegen, ob
die spätere Entlassung nach Hause oder in eine Pflegeeinrichtung erfolgen
soll. Auf Palliativstationen beträgt die durchschnittliche Verweildauer
zwischen 12 und 14 Tagen.
Wenn der Patient in das häusliche Umfeld entlassen wird, ist eine gute Vorbereitung
notwendig, die beispielsweise folgende Bereiche umfasst:
- Medizinische Betreuung
- Pflegerische Betreuung
- Umfeld des Patienten
- Finanzierung
- Wohnsituation des Patienten
Wenn eine Weiterversorgung zu Hause nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit, den Patienten in einer teil-/stationären Pflegeeinrichtung aufzunehmen.
Wie wird der Aufenthalt in einer Palliativstation finanziert?
Die Arbeit der Palliativstationen wird mit Tagessätzen abgerechnet. Diese beinhalten u.a. medizinische Behandlungsmaßnahmen, Pflege und Unterbringungskosten. Die Finanzierung einer Palliativstation wird im üblichen Rahmen von den Krankenkassen übernommen.
Muss der Patient eine Zuzahlung leisten?
Patienten ab Vollendung des 18. Lebensjahres müssen für die vollstationäre Behandlung auf einer Palliativstation eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag leisten. Der Aufnahme- und Entlassungstag zählen jeweils als ganzer Tag. Weitere Kosten entstehen für den Patienten in der Regel nicht.





