www.onkologie.hexal.deSozialrechtliche und finanzielle Fragen
zum Thema Krebs
Pflegebedürftigkeit (§ 14 SGB XI)
Gibt es Voraussetzungen, dass die Pflegekasse die Leistungen übernimmt?
Ja es gibt folgende zwei Voraussetzungen:
- Pflegebedürftigkeit
- Vorversicherungszeit; das bedeutet, dass nur derjenige Sofortleistungen erhält, der nachweisen kann, dass er innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Antragstellung mindestens fünf Jahre in der Pflegeversicherung versichert gewesen ist.
Was genau versteht man unter Pflegebedürftigkeit?
Darunter versteht man Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen
oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen
und wiederkehrenden Verrichtungen auf Dauer, voraussichtlich mindestens
6 Monate, in erheblichem Maß der Hilfe
bedürfen.
Die Schwere der Pflegebedürftigkeit wird in Pflegestufen eingeteilt.
Bei einer Pflegebedürftigkeit die nicht 6 Monate andauert, kommt unter
Umständen die gesetzliche Krankenversicherung auf.
Was gehört zu den gewöhnlichen und wiederkehrenden Verrichtungen?
- Körperpflege (z.B. Waschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- oder Blasenentleerung)
- Ernährung (z.B. mundgerechte Zubereitung und Aufnahme der Nahrung)
- Mobilität (z.B. Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung)
- Hauswirtschaftliche Versorgung (z.B. Einkaufen, Kochen, Putzen, Spülen, Waschen, Heizen)
Wer prüft auf Pflegebedürftigkeit und wie läuft dies ab?
Die Prüfung auf Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung
(MDK), der von der Pflegekasse beauftragt wird. Die Pflegebedürftigkeit
bestimmt die Pflegestufe, die dann von der Pflegekasse festgelegt wird.
Die
MDK nimmt beim Pflegebedürftigen einen Begutachtungstermin wahr. Dabei
werden Aufwendungen für Verrichtungen der Pflege erfasst, in einem Gutachten
festgelegt und ein Pflegeplan aufgestellt. Daraufhin stuft die Pflegekasse
den Pflegebedürftigen nach Erhalt des Gutachtens in eine Pflegestufe
ein.
Zu allen Fragen bezüglich der Pflegebedürftigkeit stehen Ihnen die
Pflegekassen zur Verfügung.





