www.onkologie.hexal.deSozialrechtliche und finanzielle Fragen
zum Thema Krebs
Pflegestufen (§ 15 SGB XI)
Wie wird die Pflegestufe ermittelt?
Diese ergibt sich aus der Schwere der Pflegebedürftigkeit und bedingt die Höhe der Leistungen der Pflegekasse.
Wie sind die Pflegestufen unterteilt?
- Pflegestufe 1 – erheblich Pflegebedürftige
- Hilfebedarf besteht einmal täglich für wenigstens zwei Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
- Pflegestufe 2 – schwer Pflegebedürftige
- Hilfebedarf besteht mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten für Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
- Pflegestufe 3 – schwerst Pflegebedürftige
- Hilfebedarf besteht täglich rund um die Uhr, auch nachts, bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität und zusätzlich mehrfach in der Woche bei der hauswirtschaftlichen Versorgung.
Wann kann ich in eine höhere Pflegestufe eingestuft werden und wie läuft dies ab?
Die Einstufung in eine höhere Pflegestufe kann immer dann erfolgen, wenn sich der Pflegeaufwand erhöht. Dafür muss der Pflegebedürftige einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, sodass daraufhin die MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) ein erneutes Gutachten durchführt, das auch Wiederholungsgutachten genannt wird.





