www.onkologie.hexal.deSozialrechtliche und finanzielle Fragen
zum Thema Krebs
Pflegeversicherung (SGB XI)
Was gibt es für Pflegeleistungen?
Art und Umfang (§ 4 SGB XI) SGB
XI
§ 7a Pflegeberatung
(1) Personen, die Leistungen nach diesem Buch erhalten, haben seit 1. Januar
2009 Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater
oder einer Pflegeberaterin bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes-
oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten,
die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder
Betreuungsbedarf ausgerichtet sind (Pflegeberatung).
- Häusliche Pflege; dazu gehören:
- Pflegegeld
- Pflegeversicherung wenn die Pflege nur von Angehörigen übernommen wird
- Pflegesachleistungen, wenn die Pflege nur von einem ambulanten Pflegedienst übernommen wird
- Kombinationsleistung, wenn die Pflege sowohl von Angehörigen als auch von einem ambulanten Pflegedienst übernommen wird
- Pflegehilfsmittel
- Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege)
- Vollstationäre Pflege im Pflegeheim
Zu allen Fragen bezüglich der Pflegeversicherung stehen Ihnen die Pflegekassen sowie das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit zur Verfügung.





