www.onkologie.hexal.deSozialrechtliche und finanzielle Fragen
zum Thema Krebs
Rentenversicherung (SGB VI)
Wer ist grundsätzlich versicherungspflichtig? ( § 1- 3 SGB VI)
- Gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro monatlich (§ 8 SGB IV) Beschäftigte
- Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, die für eine Erwerbsfähigkeit befähigt werden sollen
- Selbständig Tätige
- Behinderte Menschen die in Werkstätten tätig sind
- Azubis
- Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen, etc…
Muss ich die Rente beantragen?
- In der Regel ja, Ausnahmen jedoch sind:
- Regelaltersrente nach dem 65. Lebensjahr anstelle der Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsfähigkeit oder -minderung.
- Große Witwen/Witwer- Rente anstelle der kleinen Witwenrente, wenn die/der Witwe/r das 45. Lebensjahr vollendet hat.
Zu allen Fragen bezüglich der Rente stehen Ihnen der „Deutsche Rentenversicherung Bund“ und die Versicherungsämter der Stadtverwaltungen und Landkreise zur Verfügung.





